Im Interesse Ihrer Sicherheit und zum Schutz vor den spezifischen Gefährdungen eines metallverarbeitenden Betriebes haben wir diese Informationen für Sie zusammengestellt.
Keine Manipulation von Sicherheitseinrichtungen!
Diese Sicherheitsunterweisung und deren Hinweise sind am gesamten Betriebsgelände geltend.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur auf nicht markierten bzw. nummerierten Parkplätzen erlaubt. Feuerwehr-Zufahrten, -Löscheinrichtungen, Trafostationen, Verkehrswege, Nottausgänge und Kanaldeckel sind generell frei zu halten!
Zutritt für Unbefugte verboten!
Besucher werden an den Empfängen und Toren abgeholt und während ihres Aufenthaltes auf dem Werksgelände von einem Polytechnik-Mitarbeiter begleitet!
Beachten Sie Verbots- und Hinweisschilder und befolgen Sie die Anordnungen Ihres / Ihrer Betreuer:In.
Besucher:innen und anliefernde Firmen bei der Baustellenleitung melden!
Die Besucher/Geschäftspartner sind verpflichtet, alle ihnen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen geheim zu halten.
Sichere Bewegung
Auf der Baustelle besteht abseits der markierten Gehwege und in gekennzeichneten Bereichen eine Trageplicht von Sicherheitsschuhen bzw. Schutzausrüstung.
Beachten Sie bitte den innerbetrieblichen Transport mit Flurförderzeugen, besonders an Kreuzungen und schlecht einsehbaren Stellen.
Langsamfahrgebot
Auf dem Werksgelände gilt die StVO, es ist jedoch dem Personen und Gabelstaplerverkehr Vorrang zu gewähren. Auf dem Werksgelände gilt das „Langsamfahrgebot“. Die Höchst Geschwindigkeit beträgt 10 km/h.
Das Filmen und Fotografieren ist grundsätzlich verboten.
Eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung kann ausschließlich durch die PolyAnsprechsperson erteilt werden.
Rauchverbot
Das Rauchen bitten wir während Ihres Aufenthaltes auf dem Werksgelände zu unterlassen. Es stehen ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung. Der Genuss alkoholischer Getränke und Drogen
ist verboten.
Kein offenes Licht
Kein offenes Licht oder Feuer verwenden. Heißarbeiten ist nur mit schriftlicher Bewilligung (Freigabeschein) gestattet.
Berührungsverbot!
Es dürfen keine Maschinen und Produktionsteile berührt / verwendet werden.
Bitte nicht direkt in das Licht schauen!
Beim Schweißen entsteht intensives Licht, das bei direktem Blick zu Augenschäden führen kann. Bitte nicht direkt in das Licht schauen!
Sicherheitsabstand
Beim Drehen, Fräsen und Schreddern ist ein Sicherheitsabstand von 3m einzuhalten.
Wassergefährdende Flüssigkeiten
Mit wassergefährdenden Flüssigkeiten muss besonders vorsichtig umgegangen werden. Boden- oder Grundwasserverunreinigungen sind auf jeden Fall zu vermeiden. Alle Schadensereignisse sind sofort per Notruf an die PolyZentrale zu melden. Gleiches gilt für auffallende Störungen.
Umweltschutz
Jeder hat sich auf dem Polytechnik-Werksgelände so zu verhalten, dass schädliche Umweltauswirkungen vermieden werden. Alle einschlägigen Umweltvorschriften sind zu beachten.
Explosionsgefährdete Bereichen
In explosionsgefährdeten Bereichen gilt:
1. Beachten Sie die Informationen vor Ort,
2. Heißarbeiten sind dort untersagt.
Alarmfall
Im Alarmfall ist den Anweisungen der Mitarbeiter und der Einsatzkräfte strikt Folge zu leisten.
Im Notfall
Ruhig bleiben und das Gebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen in Richtung Sammelplatz verlassen.
Wir wünschen Ihnen einen sicheren Aufenthalt!